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01. Okt. 2018 um 20:18 Uhr
Lokales Trio soll den Zuschlag für Rettungsdienst erhalten.
Städteregion. Die Empfehlung der Verwaltung ist eindeutig. Und sie ist, wie den umfangreichen Erläuterungen entnommen werden kann, wohl bedacht und sehr gründlich geprüft. Dass der Angelegenheit dennoch eine gewisse Brisanz anhaftet, liegt an ihrer Vorgeschichte.
Die Städteregion will zum 1. Oktober 2018 den Rettungsdienst in Teilen des Altkreises für fünf Jahre neu vergeben. Die Aufträge sollen ausschließlich an örtliche Hilfsorganisationen vergeben werden. Foto: Imago/Seeliger
Schließlich ist die Neuvergabe des Rettungsdienstes für Teile des Altkreises Aachen in einem ersten Versuch unter ziemlich spektakulären Umständen gescheitert: Nach der Intervention der nicht berücksichtigten privaten Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH war das Verfahren von der Vergabekammer Rheinland gestoppt und die vom Städteregionsausschuss beschlossene Auftragsvergabe zum 1. Januar 2018 somit verhindert worden.
-In nicht öffentlicher Sitzung-
Nun also steht die Neuvergabe wieder auf der Tagesordnung, und der Städteregionsausschuss wird am 28. Juni in nicht öffentlicher Sitzung erneut entscheiden müssen. Dabei hat sich in einem wesentlichen Punkt nichts geändert: Auch diesmal sollen ausschließlich die drei örtlichen Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter Unfall-Hilfe (JUH) berücksichtigt werden. Falck bliebe damit erneut außen vor.
Die Städteregion hat peinlich darauf geachtet, diesmal keine juristische Angriffsfläche zu bieten. Das hatte sie beim vorherigen Mal getan, weil sie sich bei ihrer Auswahl von ausschließlich örtlichen Hilfsorganisationen auf die sogenannte Bereichsausnahme berufen hatte. Die ist, was ihre praktische Umsetzung angeht, aber sehr umstritten – so sehr, dass selbst das Oberlandesgericht Düsseldorf Verfahren ausgesetzt hat, bis der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil gesprochen haben wird. Das soll, so heißt es aus Fachkreisen, im Laufe des zweiten Halbjahres geschehen.
-Zweistufiges Verfahren-
Für die Städteregion aber könnte die Entscheidung mit Blick auf die zum 31. Dezember 2018 auslaufenden Verträge für den Rettungsdienst zu spät kommen. Deshalb hat sie diesmal das allgemein anerkannte – und von Falck im vergangenen Jahr sogar explizit geforderte – zweistufige Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gewählt. Acht potenzielle Interessenten hatten Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen, vier von ihnen haben sich schließlich beworben. Allesamt sind sie nach den Ausführungen der Verwaltung geprüft und als geeignet eingestuft worden.
Die abschließende Auswahl war dann eine Frage des Angebotes und der Verhandlung – und der Zuschlagskriterien, die unter dem Gesichtspunkt der „Sicherstellung des Rettungsdienstes zu einem wirtschaftlichen Angebot“, wie es in der Vorlage heißt, festgelegt worden waren. Dabei schlugen der Preis mit 70 und die Qualitätskriterien mit 30 Prozent zu Buche.
Die ausgeschriebene Besetzung der Rettungswachen ist auf vier Lose verteilt. Den Zuschlag für die Standorte Würselen-Bardenberg und Würselen-Mitte soll die DRK Rettungsdienst gGmbH erhalten, die Wache in Baesweiler sowie die Eifel-Bereiche Simmerath, Roetgen und Monschau-Höfen sollen vom Malteser Hilfsdienst besetzt werden.
Anders als im vorherigen Verfahren wurden die sogenannten Patientenablagen separat ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um das Vorhalten von Personal, Material und Fahrzeugen für den Einsatz bei außergewöhnlichen Ereignissen mit vielen Verletzten. Jeweils ein Los wird nach dem Vorschlag der Verwaltung an das DRK (Patientenablage Nord), den MHD (Süd) und die JUH (Mitte) gehen.
In der Summe umfasst das jährliche Auftragsvolumen knapp 8,5 Millionen Euro – zu vergeben ab dem 1. Oktober 2018 und für fünf Jahre. Nahezu jeweils die Hälfte entfiele, wenn die Politik dem zustimmen wird, auf das Deutsche Rote Kreuz und den Malteser Hilfsdienst. Die Johanniter Unfall-Hilfe wäre lediglich mit einem mittleren fünfstelligen Betrag dabei.
-Vorberatung am Mittwoch-
Vorberaten wird die Neuvergabe am kommenden Mittwoch, 13. Juni, hinter verschlossenen Türen im Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz, die endgültige Entscheidung fällt am 28. Juni in der Sitzung des Städteregionsausschusses.
Anschließend müssen alle vier Bewerber schriftlich über das Votum der Politik informiert werden. Ihnen bleiben dann zehn Kalendertage, um bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren zu beantragen. Geschieht dies nicht, könnten die Verträge nach städteregionaler Einschätzung voraussichtlich ab dem 9. Juli unterzeichnet werden.
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Städteregion muss die Versorgung sicherstellen
Nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsgesetz ist die Städteregion Trägerin des Rettungsdienstes in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Sie ist demnach verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sicherzustellen.
Darüber hinaus muss sie „ausreichende Vorbereitungen“ treffen für Schadensereignisse mit einer großen Anzahl Verletzter oder Kranker (Patientenablage zur Erstversorgung).
Da die Städteregion nicht über eigenes Rettungsdienstpersonal verfügt, vergibt sie dort, wo die regionsangehörigen Kommunen dies nicht leisten können oder wollen, die Aufgaben an Vertragspartner. Das ist in Baesweiler, Würselen sowie in der Eifel der Fall.
Bei der viel diskutierten Bereichsausnahme handelt es sich um eine EU-Vergaberichtlinie, die zum 18. April 2016 in das deutsche Vergaberecht aufgenommen worden ist. Sie besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet und die Vergabe auf örtliche Hilfsorganisationen beschränkt werden kann.
Allerdings hat die Anwendung der Bereichsausnahme bei Vergaben im Bereich des Rettungsdienstes zu zahlreichen Klagen geführt. Für eine rechtssichere Klärung soll nun die derzeit laufende Prüfung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sorgen.
Quelle: Michael Grobusch / Aachener Zeitung
http://www.aachener-zeitung.de/mobile/lokales/staedteregion-aachen/lokales-trio-soll-den-zuschlag-fuer-rettungsdienst-erhalten-1.1913427
13. Jun. 2018 um 16:20 Uhr